Berechtigte Personen für eine Notfallbetreuung
Bitte schöpfen Sie vor einer Anmeldung alle anderen Möglichkeiten aus, um die Anzahl der Schüler in der Schule so gering wie möglich zu halten !
Berechtigt sind:
- Beschäftigte aus den systemrelevanten Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentlicher Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge oder
- in einem Berufszweig
von allgemeinem öffentlichen Interesse Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation oder
- Härtefälle:
- drohende Kindeswohlgefährdung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden
- gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern
- drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.