Im Vorstand sind folgende Mitglieder:
Vorsitz:
M. Rieck
Lehrerinnen und Lehrer:
C. Althof
S. Brand
A. Mahn
Vertreter:
Elternschaft:
A. Bardowicks
O. Elvers
M. Siebels
Vertreterinnen und Stellvertreter:
S. Frühwirth
S. Saß
B. Peters
Schülerinnen und Schüler:
T. Eckhoff
D. Kocerov
Vertreterin:
Die Aufgabenbereiche des Schulvorstandes sind nach § 38 a NSchG:
(1) Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
(3) Der Schulvorstand entscheidet über
a) | die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen, |
b) | die Durchführung von Projektwochen, |
c) | die Werbung und das Sponsoring in der Schule und |
d) | die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3. |
(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.