Konzept
„Schulsozialarbeit an der Schule am Ilmer Barg“
unter besonderer Berücksichtigung des Erlasses „Die Arbeit in der Hauptschule“ und der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profi-lierung der Hauptschule und der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen“ (im Folgenden „RGZ“)
Die notwendige Vernetzung bzw. Zusammenarbeit mit BBS, Betrieben, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Vereinen und anderen Institutionen, der Agentur für Arbeit und den FachberaterInnen Berufsorientierung auf der Grundlage des Bildungsauftrags, zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit, der Chancen auf einen erfolgreichen Berufseinstieg ist diesem Konzept der Schulsozialarbeit immanent, wird aber in allen Arbeitsbereichen an besonders erwähnenswerten Stellen durch Kursivschrift nochmals hervorgehoben.
I. Systemorientierte Maßnahmen zur Förderung der Berufs- bzw. Ausbildungsfähigkeit
- Zusammenarbeit mit der Berufsberatung (vgl. 4.5 RGZ)
- Anwesenheit bei den Beratungsgesprächen der Berufsberaterin in der Schule (vgl. 4.5 RGZ)
- Organisation und Mitarbeit bei der Durchführung von Bewerbungstraining ,Erstellen von Bewerbungsschreiben und Lebenslauf, Einübung von Eignungstests und Vorstellungsgesprächen für die Schüler. Hierbei Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen (vgl. 4.2 / 4.3 RGZ)
- Individuelle Hilfestellung im Bewerbungsverfahren
- Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen zur Berufsorientierung, wie z.B. Besuch des Berufsinformationszentrums, Berufsfindungsmessen, wie z.B., Job-Treff, Handwerkermessen und dem Berufsfindungsmarkt der BBS Lüneburg (vgl. 4.1 / 4.3 / 4.5 RGZ)
- Zusammenarbeit mit der AWT-Fachkonferenzleitung und dem Arbeitskreis Schule – Wirtschaft (vgl. 4.3 RGZ)
- Organisation und Begleitung von Betriebsbesichtigungen bei Handwerksbetrieben oder der örtlichen Industrie, bzw. Handwerksmeister zu Informationsveranstaltungen für Schüler in die Schule holen (vgl. 4.1 RGZ)
- Zusammenarbeit mit heimischen Wirtschaftsbetrieben und Institutionen wie der Handwerkskammer (vgl. 4.1 / 4.3 RGZ)
- Informationselternabend für die 9. und 10. Klassen (Berufs- und Ausbildungsberatung und weiterführende Schulen)
- Hilfestellung für SchülerInnen der 8. und 9. Klassen bei der Suche eines Praktikumsplatzes
- Begleitung eines Betriebspraktikums einer 9. Klasse insbesondere in problematischen Fällen
- Vermittlung von Hospitationen für die 9. Klassen der BBS (vgl. 4.1 RGZ)
- Organisation und Begleitung der Schnuppertage für die Schüler der 9. Klassen an der BBS (vgl. 4.1 RGZ)
- Zusammenarbeit mit der BBS (Arbeitsgruppe: Abgebende Schulen – BBS.) (vgl 4.1 RGZ)
- Mitwirkung bei der ständigen Erweiterung und Überarbeitung des Konzeptes zur Berufsorientierung in den Klassen 8 – 10.
- Zusammenarbeit und Koordinierung von Maßnahmen der Jugendberufshilfe wie. z.B. My Life, Pro Aktiv Center etc.(vgl. 4.2 / 4.3 RGZ)
- Etablierung und intensive Zusammenarbeit mit dem Pro Aktiv Center mit wöchentlich stattfindenden Sprechzeiten mit dem Ziel SchülerInnen im konkreten Bewerbungsverfahren zu unterstützen (vgl 4.2 RGZ)
- Zusammenarbeit mit dem Pro Aktiv Center und Mitwirkung im Kompetenzfeststellungsverfahren Hamet II (vgl. 4.2 / 4.3 RGZ)
- Planung, Organisation, Begleitung und Unterstützung von SchülerInnen der 8. Klassen beim wöchentlich stattfindenden Berufsorientierungstag an der BBS (vgl. 4.1 RGZ)
II. Maßnahmen zur Förderung des Sozialverhaltens
- Etablierung des Themas „Soziales Lernen“ in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern der 5., 6. und 7. Klassen (pro Klasse 1. Std. pro Woche) Hintergrund problematischer Klassenverband , häufige Konflikte und Auseinandersetzungen von Einzelnen aber auch Gruppierungen in der Klasse mit aktuellen thematischen Schwerpunkten. Ziel: Herstellung eines akzeptablen Lern- und Klassenklimas
- Präventive Begleitung problematischer SchülerInnen zur Vermeidung von Ordnungsmaßnahmen, Unterstützung von Erziehungsmitteln
- Nachfolgende Begleitung von Klassenkonferenzen für einzelne Schüler. Ziel: Erreichen von Verhaltensänderungen und positiven Lernverhalten Reflektion des vorangegangenen Verhaltens des Schülers und gemeinsame Entwicklung von möglichen positiveren Verhaltensmechanismen.
- Ressourcenorientiertes Feedback (Hintergrund: z.B. störendes Verhalten einzelner SchülerInnen in der Klasse, negative Auswirkung auf das Lernklima) Mögliches Ziel: Schüler Mittel an die Hand geben, den gefährdeten HS-Abschluss doch noch zu schaffen und eine Ausbildung besser durchstehen zu können. Hier intensive Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Klassenlehrer/der jeweiligen Klassenlehrerin und auch mit den Erziehungsberechtigten
- Entwicklung von Hilfeplänen für einzelne SchülerInnen Hilfestellung für SchülerInnen bei Lernproblemen oder auch für SchülerInnen, die sozial schlecht anerkannt sind oder gemobbt werden.
- Krisenintervention im Einzelfall (Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen Institutionen) (vgl. 4.2 / 4.3 RGZ)
- Mitwirkung in der Ausbildung von SchülerInnen zu StreitschlichterInnen und prozessbegleitende Unterstützung (in Zusammenarbeit mit „Brückenschlag“) (vgl. 4.3 RGZ)
- Mitwirkung bei der Entwicklung eines „Trainingsraumkonzeptes“ und Unterstützung bei der Etablierung und Durchführung
- Fortbildung „Mobbing-Interventionsteam“ mit anschließender Etablierung an der Schule
III . Institutionalisierte Maßnahmen innerhalb der Schule
- Projekt zur Stärkung von Mädchen in Zusammenarbeit mit der Reso-Fabrik. Das Projekt wird im Rahmen einer Schul-AG angeboten. Die AG trifft sich in den Räumen der Reso-Fabrik. Es werden Aktivitäten bzw. Spiele zu den Bereichen Kommunikation, Konflikt- und Teamfähigkeit durchgeführt mit dem Ziel, diese Fähigkeiten zu fördern. Dazu werden Rollenspielsequenzen, sowie einzelne Spiele auf Video festgehalten und gemeinsam ausgewertet. Erarbeiten eines Stärken- und Schwächenprofils im Hinblick auf die berufliche Orientierung. Beschäftigung mit Berufsbildern und eines beruflichen Interessenprofils. An der AG nehmen regelmäßig 12 Schülerinnen aus der 7. bis 10. Klasse teil. (vgl. 4.1 / 4.3 RGZ)
- Einmal wöchentlich Hausaufgabenbetreuung
- Zusammenarbeit mit der RESO-Fabrik bzgl. Umgang mit verhaltensauffälligen SchülerInnen
IV. Mitwirkung in den innerschulischen Arbeitsgruppen wie z.B.
- Arbeitskreisen zur Gewaltprävention (hier auch Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei) ,
- Arbeitsgruppen zu jeweilig aktuellen Schulentwicklungsprojekten, ständige Mitarbeit im Schulvorstand
V. Mitarbeit in folgenden überinstitutionellen Arbeitskreisen
(vgl. 4.1 / 4.2 / 4.3 / 4.5 RGZ):
- Zusammenarbeit mit der Berufsberaterin der Arbeitsagentur
- Arbeitskreis Schule –Wirtschaft
- Arbeitskreis Jugend und Beruf
- Arbeitskreis Schulsozialarbeit
- Arbeitskreis Prävention in Winsen
- Arbeitsgruppe „Abgebende Schulen – BBS
- Zusammenarbeit mit der Resofabrik und dem Jugendzentrum in Bezug auf potentiell gefährdete einzelne Schüler aber auch Entwicklung von zukünftigen gemeinsamen Projekten
- Regelmäßige Kontakte mit anderen Schulsozialarbeitern insbesondere der Berufsschule sowie Berufsschullehrern
VI. Evaluation und Weiterentwicklung
(vgl. 4.4 RGZ)
- Regelmäßiger Erfahrungsaustausch im Arbeitskreis „Abgebende Schulen – BBS“
- Wöchentliche Teambesprechung mit der Schulleitung
- Jährliche Evaluation und Erfahrungsaustausch im Rahmen der AWT-Fachkonferenz
- Entwicklung und Bearbeitung von Feedback-Fragebögen zu den einzelnen Maßnahmen
- Informations- und Erfahrungsaustausch im Rahmen eines Auswertungstreffens mit den Praktikumsbetriebe
Konzept Schulsozialarbeit am Ilmer Barg.pdf