Vertretungskonzept der Schule am Ilmer Barg

 

Im Falle von Abwesenheit einer Lehrkraft wegen Krankheit, Klassenfahrt usw. soll durch Vertretung der Ausfall von Unterricht minimiert und eine Fortführung der Fachinhalte ermöglicht werden.

 

A.      Verlässliche Grundschule

Grundsätze

In der verlässlichen Grundschule ist die Beschulung bzw. die Beaufsichtigung der Schüler und Schülerinnen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr garantiert. Unterrichtsvertretung erfolgt in der Regel von der ersten bis zur vierten Stunde (8.00 Uhr bis 11.30 Uhr). Während der nachfolgenden Zeit bis 13.00 Uhr gehen die Schüler und Schülerinnen in die Betreuung, sofern sie nicht vorzeitig nach Hause gehen oder fahren dürfen.  Letzteres ist im Vorwege zu klären (Ansage an die Klasse am Vortag oder – bei kurzfristigem Unterrichtsausfall – durch Befragung der Schüler und Schülerinnen und notfalls durch Anrufe bei den Erziehungsberechtigten).

 

Für Vertretungen stehen Pädagogische Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Ferner werden auch Lehrkräfte eingesetzt, die entweder eine Springstunde oder frühzeitigen Unterrichtsschluss haben oder aber erst später beginnen. Auch ist ein Rückgriff auf Mehrfachbesetzungen in Förderbändern möglich. Die Entscheidung hierüber wird unter Berücksichtigung der Anzahl der an einem Tage zu vertretenden Unterrichtsstunden und des noch verfügbaren Stundenkontingents der Pädagogische Mitarbeiterinnen getroffen. Förderbänder werden nur in Ausnahmefällen für Vertretungszwecke aufgelöst.

 

Fortführung der Fachinhalte

In den Klassenstufen der Grundschule wird inhaltlich überwiegend parallel gearbeitet. Daher steht für die im Vertretungsfall eingesetzten Pädagogischen Mitarbeiterinnen grundsätzlich der Rat und die Hilfe der parallel arbeitenden Lehrkräfte zur Verfügung.

Bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrkräften wird ein Dauervertretungsplan erstellt. Ist eine Klasse stärker von dieser Abwesenheit betroffen, so werden dort vorwiegend Lehrkräfte für Vertretung eingesetzt und die Pädagogischen Mitarbeiterinnen besetzen die dadurch entstandenen Unterrichtslücken in den anderen Klassen. Hierdurch wird eine fachliche und pädagogische Kontinuität in allen Klassen gewährleistet.


B.      Hauptschule

Grundsätze

In der Hauptschule kann bei Abwesenheit von Lehrkräften nur auf andere Lehrkräfte zurückgegriffen werden, die entweder eine Springstunde oder frühzeitigen Unterrichtsschluss haben oder aber erst später beginnen. Sofern sich diese Möglichkeiten nicht mit dem tatsächlichen Bedarf decken, werden auch vorhandene Unterrichtsbänder (z.B. Hauswirtschaft/Technik, Förderbänder) aufgelöst, um Lehrkräfte für Vertretungen freizusetzen. Auch kann eine Lehrkraft in Ausnahmefällen zwei Klassen betreuen, sofern räumliche Nähe eine Aufsicht ermöglicht oder aber ein ausreichend großer Raum zur Verfügung steht.

Unter Berücksichtigung des Schülerbustransportes können Eckstunden ausfallen, sofern für diese Stunden keine Vertretungsmöglichkeit besteht. Können bei Abwesenheit einer Lehrkraft mehrere Unterrichtsstunden nicht vertreten werden, so bleibt die Klasse zu Hause. Tritt die Abwesenheit sehr  kurzfristig ein, dann wird die Klasse per Telefonkette abbestellt. Ist die Abwesenheit voraussehbar, so bekommt die Klasse Aufgaben für einen sogenannten Hausaufgabentag.

 

Fortführung der Fachinhalte

Bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrkräften wird ein Dauervertretungsplan erstellt. Ist eine Klasse stärker von dieser Abwesenheit betroffen, so wird versucht, diesen Mangel auf möglichst mehrere Klassen zu verteilen, um eine einseitige Benachteiligung zu vermeiden. In der Regel ist die Lehrkraft mit den meisten Vertretungsstunden in der betroffenen Klasse auch Ansprechperson für die übrigen Belange der Klasse.

Führt die Abwesenheit mehrfach zu ganztägigem Unterrichtsausfall, so wird dieser nacheinander auf mehrere (Parallel-) Klassen verteilt.

Um eine fachliche Kontinuität zu gewährleisten, beraten die Fachlehrer der betroffenen Klassenstufe die für Vertretung eingesetzten Lehrkräfte und geben ihnen fachliche Hinweise.

 

Hinweise zur Information der Schule bei kurzfristiger Abwesenheit von Lehrkräften

Ergibt sich die Abwesenheit kurzfristig am Morgen, so ist die Schule rechtzeitig zwischen 6.30 und 6.45 Uhr über den Konrektor zu informieren, so dass gleich notwendige Maßnahmen eingeleitet werden können (Telefonkette der betroffen Klasse, Information von Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiterinnen wegen Vertretung u.a.).

Beschluss der GK 09.12.2009



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