Rahmenkonzept zur Einführung der offenen Ganztagsgrundschule
an den Grundschulen in Winsen (Hanseschule, Schule am Ilmer Barg, Pattensen, Borsteler Grund)

Stand: 10. September 2015
 
1.     Warum Ganztag?
Ausbau der nachmittäglichen Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder in Winsen auf Initiative des Schulträgers
 
1.1.   Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Winsen
 
Den Bedarf an der Einrichtung von Ganztagsgrundschulen zeigt auch eine Umfrage der Stadt Winsen in Bezug auf die Einrichtung offener Ganztagsgrundschulen:
 
Wunsch nach Ganztagsschule                      76 %
Notwendigkeit der Betreuung bis 17:00h:    33 %
Notwendigkeit der Betreuung bis 18:00h:      7%
 
 
2.      Ganztagsbildung in Grundschulen
 
Es ist die Leitidee der Ganztagsbildung, die Schule zu einem Ort des Lernens und Lebens werden zu lassen. Die Ganztagsschule unterstützt Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Schülerinnen und Schüler bei ihren individuellen Lernprozessen. Sie bietet Raum für eine ganzheitliche Förderung und erlaubt es Kindern, eigene Interessen zu entwickeln, neue Erfahrungsräume zu entdecken und besondere Fähigkeiten zu entfalten.
 
 
2.1.   Qualitätsmerkmale ganztägiger Bildung in der Grundschule
 
·        Verlässlichkeit (Zeitstruktur nach den Notwendigkeiten der Familien)
·        Vertraute Rahmenbedingungen für die Kinder (Personen, Regeln….)
·        Pädagogische Kontinuität (keine Brüche zwischen Vor- und Nachmittag, bekannte Vertretung im Krankheitsfall, langfristige Arbeitsverträge)
·        Förder- und Forderung am Nachmittag
·        Qualifizierte Hausaufgabenbegleitung
·        Akzeptanz der Eltern
·        Räumliche Voraussetzungen´
 
Die Verantwortung für den Ganztag liegt bei der Schule, die Schulleitung trägt die Gesamtverantwortung.
 
 
 
2.1.1.     Stammgruppenmodell:
 
Um dieses zu gewährleisten haben sich die Grundschulen der Stadt Winsen haben sich einheitlich auf ein Stammgruppenmodell geeinigt:
 
·        Feste Gruppe von Kindern mit fester Bezugsperson (pädagogische Mitarbeiterinnen oder  Mitarbeiter)
·        größtmögliche  Beziehungskontinuität für die Grundschulkinder sowie die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (insbesondere in den Bereichen sozial-emotionale Entwicklung, körperliche Beeinträchtigung, geistige Entwicklung)
·        Möglichkeit der Einbindung der Lehrkräfte in Förder- und Fordermaßnahmen sowie qualifizierte Hausaufgabenbegleitung
·        Stammgruppenkontinuität sowohl im Verlaufe des Tages als auch der Woche
 
3.      Inhaltliche Ausgestaltung und Organisation
 
3.1.   Gruppengröße
 
Als Betreuungsschlüssel für die Nachmittagsgruppen ist in den Jahrgängen 1 und 2 für die Zeit der Hausaufgaben ein Schlüssel von 1:10 (1 Betreuer: 10 Kinder) und während des Mittagessens und in den übrigen Angeboten ein Betreuungsschlüssel von 1:20 vorgesehen. Die Gruppengröße kann an einzelnen Tagen (je nach Anmeldung) drei Kinder über- oder unterschreiten, um die Stammgruppenkontinuität zu erhalten.
 
In den Jahrgängen 3 und 4 ist grundsätzlich von einem Betreuungsschlüssel von 1:20 auszugehen, wobei bedarfsgerechte Anpassungen aus pädagogischen Gründen möglich sein müssen.

 
3.2.   Zeitstruktur:
 
·        Start ab SJ 2016/2017 aufsteigend mit den Jahrgangsstufen 1 und 2
·        Möglichkeit der flexiblen, bedarfsgerechten Anmeldung auch an einzelnen Wochentagen (bei gleichzeitiger Beibehaltung der Stammgruppen s. 2.1.1.)
·        Zeitstruktur differenziert für die Jahrgänge 1 und 2
sowie 3 und 4
 
Jahrgang
1 und 2
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
 8:00 – 12:00
 
 
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
12:00 – 13:00 
Mittagessen und Bewegungsangebot / Betreuung
Mittagessen und Bewegungsange
bot / Betreuung
Mittagessen und Bewegungsange
bot / Betreuung
Mittagessen und Bewegungsange
bot / Betreuung
Unterricht / Betreuung
13:00 – 13:45
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
 
13:45 – 15:30
Außerunterrichtliche Angebote
Außerunterrichtli
che Angebote
Außerunterrichtli
che Angebote
Außerunterrichtli
che Angebote
 
 
Jahrgang
3 und 4
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8:00 – 13:00
 
 
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
Unterricht
13:00 – 14:00 
Mittagessen und Bewegungsangebot / Betreuung
Mittagessen und Bewegungsangebot / Betreuung
Mittagessen und Bewegungsangebot / Betreuung
Mittagessen und Bewegungsangebot / Betreuung
Unterricht
14:00 – 14:45
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
Hausaufgaben, Förder- und Forderangebote
 
14:45 – 15:30
Außerunterrichtliche Angebote
Außerunterrichtliche Angebote
Außerunterrichtliche Angebote
Außerunterrichtliche Angebote
 
 
 
3.3.   Das Verpflegungskonzept – Mittagessen
 
Verbindendes Element zwischen den schulischen Veranstaltungen am Vormittag und denen am Nachmittag ist das gemeinsame Mittagessen. Schule kann hier Einfluss nehmen auf Tischsitten und das Ernährungsverhalten. Ohne gleichzeitigen Medienkonsum sollten die Speisen in ruhiger Umgebung ohne Zeitdruck eingenommen werden.
 
Das Mittagessen ist von den Eltern zu zahlen.

 
3.4.   Hausaufgaben „Fördern und Fordern“
 
Die Bereich Hausaufgaben „Fördern und Fordern“ liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Lehrkräfte. Hierbei unterstützen die PM in der Jahrgangsstufe 1 und 2 grundsätzlich und in der Jahrgangsstufe 3 und 4 bedarfsgerecht, insbesondere bei festgestelltem, sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.
 
3.5.   Außerunterrichtliche Angebote
 
Die Kinder der Jahrgänge 1 und 2 verbleiben grundsätzlich  in ihrer Stammgruppe und nutzen die Möglichkeiten der Schule (Turnhalle, Bücherei, Bewegungsraum, Schulhof etc.)
 
Je nach Angebotslage in den jeweiligen Schulhalbjahren wählen sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 in die unterschiedlichen Angebote ein oder nutzen offene Angebote.
 
3.6.   Personal
 
3.6.1.     Kontinuität
 
Das Personal des Ganztags besteht aus Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wobei darauf zu achten ist, dass das Personal dem schulischen Bildungsanspruch  entspricht. Von außerordentlicher Wichtigkeit im Hinblick auf die pädagogische Kontinuität ist die Langfristigkeit der Verträge. Unbefristete Verträge lassen sich ausschließlich durch einen trilateralen Vertrag zwischen der Stadt Winsen, einem gemeinnützigen außerschulischen Träger sowie der Landesschulbehörde gewährleisten.
 
3.6.2.     Vertretungsreserve
 
Eine Vertretungsreserve von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist einzuplanen, um die Qualität des vormittäglichen Unterrichts aufrechtzuerhalten und eine Verlagerung von Lehrerstunden aus dem Vormittag zu vermeiden.

 
3.6.3.     Qualifizierung
 
Mittel für Fortbildungen und zu erwerbende Qualifikationen sind einzustellen.
 
3.6.4.     Koordination
 
3.7.   Partizipation des Schulträgers
 
Die Umsetzung der Offenen Ganztagsschule in Winsen soll mit freien Trägern erfolgen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus dem zu schließenden trilateralen Kooperationsvertrag.
 
Die Schulen verpflichten sich die kapitalisierbaren Lehrerstunden zur Finanzierung einzubringen.
 
Die Stadt Winsen verpflichtet sich die Deckungslücke zu schließen.
 
Zur Koordination des Nachmittages ist zusätzlich ein Mitarbeiter pro Standort mit zwölf Stunden wöchentlich notwendig.
 
Der Betrieb einer offenen Ganztagsschule bedingt wegen der längeren Öffnungszeit der Schule sowie der organisatorischen Aufgabenerweiterung eine Ausweitung der Wochenarbeitszeit der Schulsekretärin um 10 Stunden wöchentlich.
 
In einer offenen Ganztagsschule ist im Rahmen der Öffnungszeit die Anwesenheit des Hausmeisters unabdingbar.
 
Der zusätzlich entstehende Reinigungsbedarf  ist zu berücksichtigen.

 



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Rahmenkonzept Offener Ganztag Grundschule.pdf